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Allgemeine Nutzungsbedingungen

Stand: Juli 2025


Hinweis: Sie sind Betreiber der Kundenplattform „StrömungsRaum®“ und als solcher für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Ihren Kunden verantwortlich.

Dieses Musterdokument wird von der IANUS Simulation GmbH lediglich als Orientierung für die Erstellung eigener Nutzungsbedingungen für Sie bereitgestellt. Das Musterdokument deckt lediglich einen Vertrag für B2B-Kunden, nach deutschem Recht, in deutscher Sprache ab. Die dargestellten Vorgänge, Produkte, Dienstleistungen und Umstände sind nicht auf alle Geschäftsmodelle und Kunden anwendbar und sind daher ggf. für Ihren spezifischen Fall unvollständig. Insbesondere Regelungen zur Vergütung und Serviceleistungen sind nicht Gegenstand dieses Musterdokumentes und müssen gesondert zwischen Ihnen und Ihren Kunden vereinbart werden.

Das nachfolgende Musterdokument erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit und stellt insbesondere keine Rechtsberatung für Sie im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen dar. Wir stellen in diesem Dokument lediglich Hintergrundinformationen bereit, damit Sie besser nachvollziehen können, welche Regelungen und Prozesse im Rahmen der Kundenplattform bereitgestellt werden.

Wir möchten Sie deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie bei Beratungsbedarf über die Auslegung und Anwendung des nachfolgenden Musterdokumentes oder über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit eine:n Rechtsanwält:in hinzuziehen sollten.


1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
2.Vertragsgegenstand
3.Vertragsschluss
4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

5.Überlassung der Plattform an Dritte

6.Subunternehmer

7.Mitwirkungspflichten des Kunden

8.Preise und Zahlungsbedingungen

9.Laufzeit und Kündigung

10.Gewährleistung

11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

12.Haftungsbeschränkungen

13.Vertraulichkeit

14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

15.Salvatorische Klausel

 

1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der [Ihre Firmenbezeichnung inklusive Adresse] (nachfolgend „Betreiber“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“, nachfolgend Betreiber und Kunde einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“), der die Simulationsplattform „StrömungsRaum®“ des Betreibers in Anspruch nimmt.

1.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Betreiber deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.


2.Vertragsgegenstand

2.1

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung der Simulationsplattform „StrömungsRaum®“, ein webbasiertes Softwaresystem, welches die digitale Nachbildung realer Vorgänge mithilfe von digitalen Zwillingen, die auf physikalischen Modellen basieren, ermöglicht (nachfolgend „Plattform“), in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten. Die aktuelle Funktionalität der Plattform und den Leistungsumfang der Plattform kann der Kunde der Leistungsbeschreibung unter [Link ] entnehmen.

2.2

Die Leistungen des Betreibers richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3

Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich bei Bestehen einer ausreichend dimensionierten Internetverbindung möglich. Die notwendige Hard- und Softwareumgebung kann der Kunde der Aufstellung unter [Link] entnehmen.

2.4

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, kostenlose Leistungen einzustellen oder abzuändern. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen der Plattform aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.


3.Vertragsschluss

3.1

Die Nutzung der Plattform erfordert die Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos (nachfolgend „Account“).

3.2

Der Kunde hat zur Registrierung und Erstellung eines Accounts die im Registrierungsformular angeforderten Informationen anzugeben.

3.3

Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Annahme dieser Nutzungsbedingungen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Nutzung der Plattform ab.

3.4

Der Betreiber nimmt das Angebot mit Freischaltung des Accounts an. Mit der Freischaltung kommt zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Vertrag“) zustande.

3.5

Der Kunde kann mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort auf seinen Account zugreifen. Das Passwort kann jederzeit über den Account geändert werden.

3.6

Für jeden Kunden wird ein (1) Account erstellt. Der Account ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.


4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

4.1

Der Betreiber räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, die Plattform zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.

4.2

Der Kunde ist berechtigt, die Plattform intern für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung der Plattform durch verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG des Kunden ist nicht zulässig. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden ist zudem beschränkt auf

  1. die vom Betreiber festgelegte Anzahl von Simulationen;

b. die Nutzung durch einen (1) namentlich benannten Nutzer des Kunden (named-user);

c. die vom Betreiber vorgesehenen Use-Cases.

4.3

Die Plattform wird dem Kunden jeweils in ihrer aktuellen Version zur Nutzung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich die vom Betreiber genutzten Server befinden, bereitgestellt. Eine physische Überlassung der Plattform an den Kunden erfolgt nicht.

4.4

Der Betreiber weist den Kunden hiermit darauf hin, dass im Rahmen der Plattform Open Source Komponenten von Drittanbietern (nachfolgend „OSS“) verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass die OSS den Bestimmungen der jeweiligen OSS-Lizenz der Drittanbieter unterliegen. Ziffer ‎4.1 findet auf die verwendeten OSS keine Anwendung.

4.5

Eine vollständige Nutzung der Plattform setzt die Zurverfügungstellung von Informationen und Daten durch den Kunden in digitaler Form, im vereinbarten Format (nachfolgend „Kunden-Daten“) voraus. Der Betreiber wird die Kunden-Daten ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen verwenden. Hierfür räumt der Kunde dem Betreiber an den Kunden-Daten einfache Nutzungsrechte, ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, begrenzt auf die Laufzeit des Vertrages, ein. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst das Recht die Kunden-Daten zu verarbeiten, zu bearbeiten, insbesondere in andere Formate zu übertragen, zu speichern, zu kopieren und auszuwerten. Sämtliche Kunden-Daten bleiben im Eigentum und in Inhaberschaft des Kunden. Der Betreiber wird die Kunden-Daten nicht zu eigenen Zwecken sowie insbesondere nicht zum Training der Software verwenden. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der nach dieser Ziffer ‎4.5 eingeräumten Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kunden-Daten keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

4.6

Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Marken-, Urheberrechts-, Geheimnisschutz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Betreiber in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Kunden-Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten Kunden-Daten abzuwehren. Dem Kunden bekanntwerdende Ansprüche Dritter hat dieser dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Betreiber durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Betreibers. Soweit der Betreiber die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.

4.7

Der Betreiber räumt dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an sämtlichen Daten, die Ergebnis der Softwareverarbeitung in Form der Simulation sind sowie an sämtlichen Auswertungen dieser Daten in der ausgegebenen Form (nachfolgend gemeinsam „Ergebnis-Daten“) ein. Der Kunde ist frei die Ergebnis-Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Der Betreiber weist den Kunden darauf hin, dass der Betreiber Einsicht in die Ergebnis-Daten nehmen kann, insbesondere zur Leistungserbringung, zu Produktempfehlungen, zur Mangelbeseitigung und zur Verbesserung der Plattform.

4.8

Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit zusätzliche Software-Schutzrechte nach Maßgabe von §§ 69a ff. UrhG bzw. Nutzungsrechte an der Plattform oder den verwendeten KI-Modellen bzw. an etwaigen Weiterentwicklungen dieser entstehen, so stehen diese nebst allen vermögensrechtlichen Befugnissen ausschließlich dem Betreiber zu. Sie werden hiermit im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt an den Betreiber abgetreten bzw. übertragen. Der Betreiber nimmt die Abtretung / Übertragung hiermit an.

4.9

Der Betreiber ist berechtigt, die durch die Plattform verarbeiteten Anwendungs- und Eingabedaten, in anonymisierter Form zu verwenden und zu bearbeiten, um die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln. Hierzu räumt der Kunde dem Betreiber das unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, einfache Nutzungsrecht ein. Das Recht überdauert jede Vertragsbeendigung, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Bestimmungen der §§ 87a ff. UrhG bleiben hiervon unberührt.

4.10

Überlässt der Betreiber dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage der Plattform (z.B. Update, Upgrade) unterliegen diese den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

4.11

Dem Kunden werden über die Rechte in diesen Nutzungsbedingungen hinaus, keinerlei Rechte an der Plattform, den verwendeten KI Modellen oder dem sonstigen geistigen Eigentum, insbesondere an Urheberrechten, verwandten und ähnlichen Rechten, Rechten an Erfindungen, Patenten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Marken und Handelsnamen, Geschmacksmusterrechten, Designrechten, Datenbankrechten und Rechte an Daten und allen ähnlichen Rechten, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anträge zum Schutz oder zur Eintragung solcher Rechte, einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte oder Anträge, vom Betreiber eingeräumt.


5.Überlassung der Plattform an Dritte

5.1

Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Betreibers nicht berechtigt, die Plattform, den Zugang zur Plattform, übergebene Kopien der Plattform oder gegebenenfalls erstellten Sicherungskopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Plattform öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

5.2

Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.


6.Subunternehmer

6.1

Der Betreiber ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

6.2

Der Betreiber setzt zur Bereitstellung der Plattform sowie zur Erbringung seiner Services und zur Mangelbeseitigung sowie zur Fehlerbehebung die IANUS Simulation GmbH als Subunternehmer ein.

6.3

Der Betreiber stellt sicher, dass den Subunternehmern die wesentlichen Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen auferlegt werden und weist dies dem Kunden auf Anforderung nach.


7.Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1

Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plattform informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch den Betreiber bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

7.2

Der Kunde wird auf Aufforderungen des Betreibers zur Abgabe von Erklärungen, Beibringung von Unterlagen oder Informationen unverzüglich mitwirken.

7.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der Plattform, insbesondere die Ergebnis-Daten, vor deren Nutzung und Verwertung durch den Betreiber, einen ausreichend qualifizierten, erfahrenen Mitarbeiter oder Dritten prüfen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnis-Daten ungeprüft zu übernehmen oder zu nutzen.

7.4

Die Einrichtung einer funktionsfähigen, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Plattform, ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Plattform, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7.5

Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber Mängel der Plattform unverzüglich zu melden. Der Kunde wird alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Betreiber weiterleiten und die Hinweise des Betreibers zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen.

7.6

Der Kunde beachtet die vom Betreiber für die Konfiguration und den Betrieb der Plattform gegebenen Hinweise.

7.7

Sofern und soweit technisch möglich, trifft der Kunde angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Plattform ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.

7.8

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die auf Grund der Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Kunde trägt ebenfalls sämtliche Mehrkosten, die dem Betreiber auf Grund der (teilweisen) Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen.


8.Preise und Zahlungsbedingungen

8.1

Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform vereinbaren die Parteien gesondert.

8.2

Dem Kunden können seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat der Betreiber keinen Einfluss.

8.3

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.


9.Laufzeit und Kündigung

9.1

Der Vertrag wird mit einer unbeschränkten Laufzeit geschlossen. Der Account kann vom Kunden und dem Betreiber jederzeit deaktiviert werden. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Deaktivierung des Accounts.

9.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3

Jede Kündigung bedarf der Textform.


10.Gewährleistung

10.1

Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der Plattform, für einen vom Kunden bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der Plattform nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der Plattform oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

10.2

Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird der Betreiber nach eigener Wahl Mängel der Plattform durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Plattform beheben.

10.3

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

a. wenn der Kunde die Plattform nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder

b. wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers in Textform außerhalb der vorgesehenen Funktionalitäten modifiziert oder verändert, oder

c. wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Plattform mit Programmen genutzt wurde, die mit der Plattform nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Plattform zurückzuführen ist und auch ohne sein Zutun vorlag.

10.4

Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird für die Plattform ausgeschlossen.

10.5

Sofern dem Kunde aufgrund Gewährleistung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung der Ziffer ‎‎‎12.


11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

11.1

Die Funktionsweise der Plattform beruht auf der Nutzung von KI-Modellen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten durch künstliche Intelligenz (KI). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zusammenhang korrekt von der KI erkannt und verarbeitet werden kann ist umso höher, je mehr Trainingsdaten bereits ins Training der KI eingeflossen sind und je präziser die Eingabedaten sind. Je häufiger ein bestimmter Zusammenhang (sog. Muster) oder angrenzende oder artverwandte Muster, trainiert wurden, desto zuverlässiger wird die KI einen ähnlichen Zusammenhang korrekt herstellen können.

11.2

Kommt ein Muster selten vor und/oder ist es nicht hinreichend bekannt, so ist es möglich, dass das Muster durch die KI nicht mit hinreichender Sicherheit erkannt und zugeordnet wird, sodass die Ergebnisse der KI nicht korrekt oder schadhaft sind. Es kann daher vorkommen, dass für eine natürliche Person händisch leicht zu erkennende Zusammenhänge von der KI nicht korrekt erkannt werden und umgekehrt für eine natürliche Person nur schwer händisch zu erkennende Zusammenhänge von der KI mit Leichtigkeit erkannt werden können.

11.3

Auf Grund der in den vorstehenden Ziffern beschriebene Arbeitsweise der Plattform,

a. handelt es sich bei den Ergebnissen der Plattform, insbesondere bei den Ergebnis-Daten, lediglich um unverbindliche Vorschläge;

b. ist der Kunde verpflichtet, die über die Plattform bereitgestellten Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten, unverzüglich zu prüfen, insbesondere vor Nutzung der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten im Rahmen einer Kaufentscheidung oder Umsetzungsmaßnahme;

c. besteht die Möglichkeit, dass Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten nicht korrekt sind.

11.4

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Nutzung der über die Plattform generierten Ergebnisse oder Ergebnis-Daten, insbesondere haftet der Betreiber nicht für auf Basis der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten umgesetzte Maßnahmen, Kaufentscheidungen oder Tätigkeiten.

11.5

Der Betreiber übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer ‎11.3 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen ist.

11.6

Ziffer ‎12 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.


12.Haftungsbeschränkungen

12.1

Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer ‎12 haftet der Betreiber nur, wenn und soweit dem Betreiber, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Betreibers oder der vom Betreiber zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), haftet der Betreiber jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten und das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.2

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12.3

Die in den vorstehenden Ziffern ‎12.1‎ und ‎‎12.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender aber zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer ‎12.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des Betreibers, nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

12.4

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎12 unberührt.


13.Vertraulichkeit

13.1

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer ‎13.2 (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) betreffend die Parteien, die während der Dauer des Vertrages oder vorvertraglich mitgeteilt oder offengelegt wurden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages, insbesondere nicht für eigene oder fremde Wettbewerbszwecke, zu verwenden. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer ‎13 ist keine Partei berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.

13.2

Als Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer ‎13 gelten:

a. alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 85 Abs. 1 GmbHG;

b. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie

c. über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch solche (Betriebs- und Geschäfts-) Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen,

d. insbesondere Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien.

13.3

Für die Einordnung als Vertrauliche Information ist unerheblich, (i) ob und auf welchem Trägermedium die jeweilige Vertrauliche Information verkörpert ist; (ii) ob die jeweilige Vertrauliche Information als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet ist; (iii) ob die jeweilige Vertrauliche Information aus Sicht der empfangenden Partei einen besonderen wirtschaftlichen Wert hat; (iv) ob neben dem Abschluss des Vertrages andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit ergriffen werden.

13.4

Nicht als Vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,

a. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die jeweils andere Partei offenkundig, ohne Weiteres öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt waren;

b. die zum allgemeinen Fachwissen oder Stand der Technik gehören;

c. die nach der Offenlegung durch eine Partei ohne schuldhafte Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten durch die andere Partei öffentlich bekannt werden;

d. die einer Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei ohne Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten rechtmäßig bekannt geworden sind, insbesondere die betreffende Vertrauliche Information der einen Partei mittels einer anderen Quelle als der anderen Partei zugänglich wird, vorausgesetzt, die eine Partei hat keinen Grund zur Annahme, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die Vertrauliche Information offenzulegen;

e. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei bereits im Besitz der anderen Partei waren oder der anderen Partei anderweitig bekannt waren, ohne, dass dies auf einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Geheimhaltungspflichten beruht;

f. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei von der anderen Partei, deren Organen oder Mitarbeitern unabhängig entwickelt worden sind.

13.5

Die in Ziffer ‎13.1 geregelten Pflichten gelten nicht,

a. soweit die betreffende Partei einer Weitergabe oder Offenlegung oder Verwendung für vertragsfremde Zwecke zuvor schriftlich zugestimmt hat;

b. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaftern, Beratern, Dienstleistern, Lieferanten, Subunternehmern, Service Providern (z.B. Rechenzentren) einer Partei, soweit für die Durchführung oder Beendigung des Vertrages, insbesondere für den Vertragszweck, erforderlich (Need-to-know-Prinzip) sowie zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung;

c. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung aufgrund einer bindenden gerichtlichen Entscheidung oder einer zwingenden behördlichen Anordnung oder zwingender gesetzlicher (Offenlegungs-) Pflichten. In diesem Fall hat jede Partei die andere Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Offenlegungsverpflichtung in Textform zu benachrichtigen. Die Vertraulichen Informationen dürfen dabei jeweils nur insoweit offengelegt werden, wie eine zwingende Offenlegungspflicht besteht.

13.6

Gesetzlich zwingende Ausnahmen von der in dieser Ziffer ‎13 geregelten Geheimhaltungsverpflichtung (z.B. §§ 3 Abs. 2, 5 GeschGehG, §§ 6 und 9 HinschG) bleiben unberührt.

13.7

Die Parteien sind verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen vor unberechtigtem Zugriff, unbefugter Weitergabe, Nutzung, Verwertung oder Veröffentlichung sowie vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Dabei ist mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, welche die empfangende Partei zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art anwendet.

13.8

Die Parteien haben alle ihnen übergebenen Vertraulichen Informationen (einschließlich sämtlicher davon gefertigten Kopien, Abschriften, Aufzeichnungen auf elektronischen oder sonstigen Datenträgern oder sonstigen Vervielfältigungen) unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an die andere Partei herauszugeben bzw. deren Herausgabe sicherzustellen oder auf Verlangen der betreffenden Partei zu vernichten und/oder von Datenträgern zu löschen bzw. sicherzustellen, dass diese vernichtet bzw. gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

13.9

Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf Vertrauliche Informationen, einschließlich solcher aus dem GeschGehG und dem HinSchG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎13 unberührt.

13.10

Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung stellt eine erhebliche Verletzung des Vertrages dar, die die verletzte Partei zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Macht die verletzte Partei im Einzelfall für einen solchen Verstoß von diesem Recht der Kündigung keinen Gebrauch, behält sie sich das Recht einer Kündigung (aus wichtigem Grund) im Wiederholungsfall vor.

13.11

Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.

13.12

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt klarstellend zwei (2) Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus.


14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

14.1

Diese Nutzungsbedingungen und die darin geregelten Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2

Der Sitz des Betreibers ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3

Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.

14.4

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

14.5

Das Schriftformerfordernis nach diesen Nutzungsbedingungen ist auch gewahrt,

a. wenn die Parteien eine elektronische Kopie eines handschriftlich unterzeichneten Dokumentes übermitteln;

b. wenn die Parteien ihre Unterschriften zumindest mittels elektronischer Signaturen im Sinne von Artikel 3 Nr. 10 der europäischen eIDAS-Verordnung leisten (d.h. Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden oder logisch verknüpft sind und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet); z.B. per DocuSign.


15.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

Hinweis: Sie sind Betreiber der Kundenplattform „StrömungsRaum®“ und als solcher für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Ihren Kunden verantwortlich.

Dieses Musterdokument wird von der IANUS Simulation GmbH lediglich als Orientierung für die Erstellung eigener Nutzungsbedingungen für Sie bereitgestellt. Das Musterdokument deckt lediglich einen Vertrag für B2B-Kunden, nach deutschem Recht, in deutscher Sprache ab. Die dargestellten Vorgänge, Produkte, Dienstleistungen und Umstände sind nicht auf alle Geschäftsmodelle und Kunden anwendbar und sind daher ggf. für Ihren spezifischen Fall unvollständig. Insbesondere Regelungen zur Vergütung und Serviceleistungen sind nicht Gegenstand dieses Musterdokumentes und müssen gesondert zwischen Ihnen und Ihren Kunden vereinbart werden.

Das nachfolgende Musterdokument erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit und stellt insbesondere keine Rechtsberatung für Sie im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen dar. Wir stellen in diesem Dokument lediglich Hintergrundinformationen bereit, damit Sie besser nachvollziehen können, welche Regelungen und Prozesse im Rahmen der Kundenplattform bereitgestellt werden.

Wir möchten Sie deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie bei Beratungsbedarf über die Auslegung und Anwendung des nachfolgenden Musterdokumentes oder über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit eine:n Rechtsanwält:in hinzuziehen sollten.


1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
2.Vertragsgegenstand
3.Vertragsschluss
4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

5.Überlassung der Plattform an Dritte

6.Subunternehmer

7.Mitwirkungspflichten des Kunden

8.Preise und Zahlungsbedingungen

9.Laufzeit und Kündigung

10.Gewährleistung

11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

12.Haftungsbeschränkungen

13.Vertraulichkeit

14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

15.Salvatorische Klausel

 

1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der [Ihre Firmenbezeichnung inklusive Adresse] (nachfolgend „Betreiber“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“, nachfolgend Betreiber und Kunde einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“), der die Simulationsplattform „StrömungsRaum®“ des Betreibers in Anspruch nimmt.

1.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Betreiber deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.


2.Vertragsgegenstand

2.1

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung der Simulationsplattform „StrömungsRaum®“, ein webbasiertes Softwaresystem, welches die digitale Nachbildung realer Vorgänge mithilfe von digitalen Zwillingen, die auf physikalischen Modellen basieren, ermöglicht (nachfolgend „Plattform“), in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten. Die aktuelle Funktionalität der Plattform und den Leistungsumfang der Plattform kann der Kunde der Leistungsbeschreibung unter [Link ] entnehmen.

2.2

Die Leistungen des Betreibers richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3

Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich bei Bestehen einer ausreichend dimensionierten Internetverbindung möglich. Die notwendige Hard- und Softwareumgebung kann der Kunde der Aufstellung unter [Link] entnehmen.

2.4

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, kostenlose Leistungen einzustellen oder abzuändern. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen der Plattform aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.


3.Vertragsschluss

3.1

Die Nutzung der Plattform erfordert die Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos (nachfolgend „Account“).

3.2

Der Kunde hat zur Registrierung und Erstellung eines Accounts die im Registrierungsformular angeforderten Informationen anzugeben.

3.3

Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Annahme dieser Nutzungsbedingungen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Nutzung der Plattform ab.

3.4

Der Betreiber nimmt das Angebot mit Freischaltung des Accounts an. Mit der Freischaltung kommt zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Vertrag“) zustande.

3.5

Der Kunde kann mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort auf seinen Account zugreifen. Das Passwort kann jederzeit über den Account geändert werden.

3.6

Für jeden Kunden wird ein (1) Account erstellt. Der Account ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.


4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

4.1

Der Betreiber räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, die Plattform zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.

4.2

Der Kunde ist berechtigt, die Plattform intern für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung der Plattform durch verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG des Kunden ist nicht zulässig. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden ist zudem beschränkt auf

  1. die vom Betreiber festgelegte Anzahl von Simulationen;

b. die Nutzung durch einen (1) namentlich benannten Nutzer des Kunden (named-user);

c. die vom Betreiber vorgesehenen Use-Cases.

4.3

Die Plattform wird dem Kunden jeweils in ihrer aktuellen Version zur Nutzung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich die vom Betreiber genutzten Server befinden, bereitgestellt. Eine physische Überlassung der Plattform an den Kunden erfolgt nicht.

4.4

Der Betreiber weist den Kunden hiermit darauf hin, dass im Rahmen der Plattform Open Source Komponenten von Drittanbietern (nachfolgend „OSS“) verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass die OSS den Bestimmungen der jeweiligen OSS-Lizenz der Drittanbieter unterliegen. Ziffer ‎4.1 findet auf die verwendeten OSS keine Anwendung.

4.5

Eine vollständige Nutzung der Plattform setzt die Zurverfügungstellung von Informationen und Daten durch den Kunden in digitaler Form, im vereinbarten Format (nachfolgend „Kunden-Daten“) voraus. Der Betreiber wird die Kunden-Daten ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen verwenden. Hierfür räumt der Kunde dem Betreiber an den Kunden-Daten einfache Nutzungsrechte, ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, begrenzt auf die Laufzeit des Vertrages, ein. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst das Recht die Kunden-Daten zu verarbeiten, zu bearbeiten, insbesondere in andere Formate zu übertragen, zu speichern, zu kopieren und auszuwerten. Sämtliche Kunden-Daten bleiben im Eigentum und in Inhaberschaft des Kunden. Der Betreiber wird die Kunden-Daten nicht zu eigenen Zwecken sowie insbesondere nicht zum Training der Software verwenden. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der nach dieser Ziffer ‎4.5 eingeräumten Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kunden-Daten keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

4.6

Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Marken-, Urheberrechts-, Geheimnisschutz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Betreiber in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Kunden-Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten Kunden-Daten abzuwehren. Dem Kunden bekanntwerdende Ansprüche Dritter hat dieser dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Betreiber durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Betreibers. Soweit der Betreiber die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.

4.7

Der Betreiber räumt dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an sämtlichen Daten, die Ergebnis der Softwareverarbeitung in Form der Simulation sind sowie an sämtlichen Auswertungen dieser Daten in der ausgegebenen Form (nachfolgend gemeinsam „Ergebnis-Daten“) ein. Der Kunde ist frei die Ergebnis-Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Der Betreiber weist den Kunden darauf hin, dass der Betreiber Einsicht in die Ergebnis-Daten nehmen kann, insbesondere zur Leistungserbringung, zu Produktempfehlungen, zur Mangelbeseitigung und zur Verbesserung der Plattform.

4.8

Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit zusätzliche Software-Schutzrechte nach Maßgabe von §§ 69a ff. UrhG bzw. Nutzungsrechte an der Plattform oder den verwendeten KI-Modellen bzw. an etwaigen Weiterentwicklungen dieser entstehen, so stehen diese nebst allen vermögensrechtlichen Befugnissen ausschließlich dem Betreiber zu. Sie werden hiermit im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt an den Betreiber abgetreten bzw. übertragen. Der Betreiber nimmt die Abtretung / Übertragung hiermit an.

4.9

Der Betreiber ist berechtigt, die durch die Plattform verarbeiteten Anwendungs- und Eingabedaten, in anonymisierter Form zu verwenden und zu bearbeiten, um die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln. Hierzu räumt der Kunde dem Betreiber das unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, einfache Nutzungsrecht ein. Das Recht überdauert jede Vertragsbeendigung, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Bestimmungen der §§ 87a ff. UrhG bleiben hiervon unberührt.

4.10

Überlässt der Betreiber dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage der Plattform (z.B. Update, Upgrade) unterliegen diese den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

4.11

Dem Kunden werden über die Rechte in diesen Nutzungsbedingungen hinaus, keinerlei Rechte an der Plattform, den verwendeten KI Modellen oder dem sonstigen geistigen Eigentum, insbesondere an Urheberrechten, verwandten und ähnlichen Rechten, Rechten an Erfindungen, Patenten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Marken und Handelsnamen, Geschmacksmusterrechten, Designrechten, Datenbankrechten und Rechte an Daten und allen ähnlichen Rechten, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anträge zum Schutz oder zur Eintragung solcher Rechte, einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte oder Anträge, vom Betreiber eingeräumt.


5.Überlassung der Plattform an Dritte

5.1

Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Betreibers nicht berechtigt, die Plattform, den Zugang zur Plattform, übergebene Kopien der Plattform oder gegebenenfalls erstellten Sicherungskopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Plattform öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

5.2

Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.


6.Subunternehmer

6.1

Der Betreiber ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

6.2

Der Betreiber setzt zur Bereitstellung der Plattform sowie zur Erbringung seiner Services und zur Mangelbeseitigung sowie zur Fehlerbehebung die IANUS Simulation GmbH als Subunternehmer ein.

6.3

Der Betreiber stellt sicher, dass den Subunternehmern die wesentlichen Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen auferlegt werden und weist dies dem Kunden auf Anforderung nach.


7.Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1

Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plattform informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch den Betreiber bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

7.2

Der Kunde wird auf Aufforderungen des Betreibers zur Abgabe von Erklärungen, Beibringung von Unterlagen oder Informationen unverzüglich mitwirken.

7.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der Plattform, insbesondere die Ergebnis-Daten, vor deren Nutzung und Verwertung durch den Betreiber, einen ausreichend qualifizierten, erfahrenen Mitarbeiter oder Dritten prüfen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnis-Daten ungeprüft zu übernehmen oder zu nutzen.

7.4

Die Einrichtung einer funktionsfähigen, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Plattform, ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Plattform, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7.5

Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber Mängel der Plattform unverzüglich zu melden. Der Kunde wird alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Betreiber weiterleiten und die Hinweise des Betreibers zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen.

7.6

Der Kunde beachtet die vom Betreiber für die Konfiguration und den Betrieb der Plattform gegebenen Hinweise.

7.7

Sofern und soweit technisch möglich, trifft der Kunde angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Plattform ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.

7.8

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die auf Grund der Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Kunde trägt ebenfalls sämtliche Mehrkosten, die dem Betreiber auf Grund der (teilweisen) Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen.


8.Preise und Zahlungsbedingungen

8.1

Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform vereinbaren die Parteien gesondert.

8.2

Dem Kunden können seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat der Betreiber keinen Einfluss.

8.3

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.


9.Laufzeit und Kündigung

9.1

Der Vertrag wird mit einer unbeschränkten Laufzeit geschlossen. Der Account kann vom Kunden und dem Betreiber jederzeit deaktiviert werden. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Deaktivierung des Accounts.

9.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3

Jede Kündigung bedarf der Textform.


10.Gewährleistung

10.1

Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der Plattform, für einen vom Kunden bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der Plattform nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der Plattform oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

10.2

Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird der Betreiber nach eigener Wahl Mängel der Plattform durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Plattform beheben.

10.3

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

a. wenn der Kunde die Plattform nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder

b. wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers in Textform außerhalb der vorgesehenen Funktionalitäten modifiziert oder verändert, oder

c. wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Plattform mit Programmen genutzt wurde, die mit der Plattform nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Plattform zurückzuführen ist und auch ohne sein Zutun vorlag.

10.4

Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird für die Plattform ausgeschlossen.

10.5

Sofern dem Kunde aufgrund Gewährleistung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung der Ziffer ‎‎‎12.


11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

11.1

Die Funktionsweise der Plattform beruht auf der Nutzung von KI-Modellen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten durch künstliche Intelligenz (KI). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zusammenhang korrekt von der KI erkannt und verarbeitet werden kann ist umso höher, je mehr Trainingsdaten bereits ins Training der KI eingeflossen sind und je präziser die Eingabedaten sind. Je häufiger ein bestimmter Zusammenhang (sog. Muster) oder angrenzende oder artverwandte Muster, trainiert wurden, desto zuverlässiger wird die KI einen ähnlichen Zusammenhang korrekt herstellen können.

11.2

Kommt ein Muster selten vor und/oder ist es nicht hinreichend bekannt, so ist es möglich, dass das Muster durch die KI nicht mit hinreichender Sicherheit erkannt und zugeordnet wird, sodass die Ergebnisse der KI nicht korrekt oder schadhaft sind. Es kann daher vorkommen, dass für eine natürliche Person händisch leicht zu erkennende Zusammenhänge von der KI nicht korrekt erkannt werden und umgekehrt für eine natürliche Person nur schwer händisch zu erkennende Zusammenhänge von der KI mit Leichtigkeit erkannt werden können.

11.3

Auf Grund der in den vorstehenden Ziffern beschriebene Arbeitsweise der Plattform,

a. handelt es sich bei den Ergebnissen der Plattform, insbesondere bei den Ergebnis-Daten, lediglich um unverbindliche Vorschläge;

b. ist der Kunde verpflichtet, die über die Plattform bereitgestellten Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten, unverzüglich zu prüfen, insbesondere vor Nutzung der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten im Rahmen einer Kaufentscheidung oder Umsetzungsmaßnahme;

c. besteht die Möglichkeit, dass Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten nicht korrekt sind.

11.4

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Nutzung der über die Plattform generierten Ergebnisse oder Ergebnis-Daten, insbesondere haftet der Betreiber nicht für auf Basis der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten umgesetzte Maßnahmen, Kaufentscheidungen oder Tätigkeiten.

11.5

Der Betreiber übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer ‎11.3 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen ist.

11.6

Ziffer ‎12 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.


12.Haftungsbeschränkungen

12.1

Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer ‎12 haftet der Betreiber nur, wenn und soweit dem Betreiber, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Betreibers oder der vom Betreiber zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), haftet der Betreiber jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten und das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.2

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12.3

Die in den vorstehenden Ziffern ‎12.1‎ und ‎‎12.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender aber zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer ‎12.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des Betreibers, nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

12.4

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎12 unberührt.


13.Vertraulichkeit

13.1

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer ‎13.2 (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) betreffend die Parteien, die während der Dauer des Vertrages oder vorvertraglich mitgeteilt oder offengelegt wurden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages, insbesondere nicht für eigene oder fremde Wettbewerbszwecke, zu verwenden. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer ‎13 ist keine Partei berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.

13.2

Als Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer ‎13 gelten:

a. alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 85 Abs. 1 GmbHG;

b. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie

c. über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch solche (Betriebs- und Geschäfts-) Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen,

d. insbesondere Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien.

13.3

Für die Einordnung als Vertrauliche Information ist unerheblich, (i) ob und auf welchem Trägermedium die jeweilige Vertrauliche Information verkörpert ist; (ii) ob die jeweilige Vertrauliche Information als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet ist; (iii) ob die jeweilige Vertrauliche Information aus Sicht der empfangenden Partei einen besonderen wirtschaftlichen Wert hat; (iv) ob neben dem Abschluss des Vertrages andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit ergriffen werden.

13.4

Nicht als Vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,

a. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die jeweils andere Partei offenkundig, ohne Weiteres öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt waren;

b. die zum allgemeinen Fachwissen oder Stand der Technik gehören;

c. die nach der Offenlegung durch eine Partei ohne schuldhafte Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten durch die andere Partei öffentlich bekannt werden;

d. die einer Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei ohne Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten rechtmäßig bekannt geworden sind, insbesondere die betreffende Vertrauliche Information der einen Partei mittels einer anderen Quelle als der anderen Partei zugänglich wird, vorausgesetzt, die eine Partei hat keinen Grund zur Annahme, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die Vertrauliche Information offenzulegen;

e. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei bereits im Besitz der anderen Partei waren oder der anderen Partei anderweitig bekannt waren, ohne, dass dies auf einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Geheimhaltungspflichten beruht;

f. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei von der anderen Partei, deren Organen oder Mitarbeitern unabhängig entwickelt worden sind.

13.5

Die in Ziffer ‎13.1 geregelten Pflichten gelten nicht,

a. soweit die betreffende Partei einer Weitergabe oder Offenlegung oder Verwendung für vertragsfremde Zwecke zuvor schriftlich zugestimmt hat;

b. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaftern, Beratern, Dienstleistern, Lieferanten, Subunternehmern, Service Providern (z.B. Rechenzentren) einer Partei, soweit für die Durchführung oder Beendigung des Vertrages, insbesondere für den Vertragszweck, erforderlich (Need-to-know-Prinzip) sowie zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung;

c. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung aufgrund einer bindenden gerichtlichen Entscheidung oder einer zwingenden behördlichen Anordnung oder zwingender gesetzlicher (Offenlegungs-) Pflichten. In diesem Fall hat jede Partei die andere Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Offenlegungsverpflichtung in Textform zu benachrichtigen. Die Vertraulichen Informationen dürfen dabei jeweils nur insoweit offengelegt werden, wie eine zwingende Offenlegungspflicht besteht.

13.6

Gesetzlich zwingende Ausnahmen von der in dieser Ziffer ‎13 geregelten Geheimhaltungsverpflichtung (z.B. §§ 3 Abs. 2, 5 GeschGehG, §§ 6 und 9 HinschG) bleiben unberührt.

13.7

Die Parteien sind verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen vor unberechtigtem Zugriff, unbefugter Weitergabe, Nutzung, Verwertung oder Veröffentlichung sowie vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Dabei ist mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, welche die empfangende Partei zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art anwendet.

13.8

Die Parteien haben alle ihnen übergebenen Vertraulichen Informationen (einschließlich sämtlicher davon gefertigten Kopien, Abschriften, Aufzeichnungen auf elektronischen oder sonstigen Datenträgern oder sonstigen Vervielfältigungen) unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an die andere Partei herauszugeben bzw. deren Herausgabe sicherzustellen oder auf Verlangen der betreffenden Partei zu vernichten und/oder von Datenträgern zu löschen bzw. sicherzustellen, dass diese vernichtet bzw. gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

13.9

Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf Vertrauliche Informationen, einschließlich solcher aus dem GeschGehG und dem HinSchG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎13 unberührt.

13.10

Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung stellt eine erhebliche Verletzung des Vertrages dar, die die verletzte Partei zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Macht die verletzte Partei im Einzelfall für einen solchen Verstoß von diesem Recht der Kündigung keinen Gebrauch, behält sie sich das Recht einer Kündigung (aus wichtigem Grund) im Wiederholungsfall vor.

13.11

Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.

13.12

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt klarstellend zwei (2) Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus.


14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

14.1

Diese Nutzungsbedingungen und die darin geregelten Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2

Der Sitz des Betreibers ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3

Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.

14.4

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

14.5

Das Schriftformerfordernis nach diesen Nutzungsbedingungen ist auch gewahrt,

a. wenn die Parteien eine elektronische Kopie eines handschriftlich unterzeichneten Dokumentes übermitteln;

b. wenn die Parteien ihre Unterschriften zumindest mittels elektronischer Signaturen im Sinne von Artikel 3 Nr. 10 der europäischen eIDAS-Verordnung leisten (d.h. Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden oder logisch verknüpft sind und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet); z.B. per DocuSign.


15.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

Hinweis: Sie sind Betreiber der Kundenplattform „StrömungsRaum®“ und als solcher für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Ihren Kunden verantwortlich.

Dieses Musterdokument wird von der IANUS Simulation GmbH lediglich als Orientierung für die Erstellung eigener Nutzungsbedingungen für Sie bereitgestellt. Das Musterdokument deckt lediglich einen Vertrag für B2B-Kunden, nach deutschem Recht, in deutscher Sprache ab. Die dargestellten Vorgänge, Produkte, Dienstleistungen und Umstände sind nicht auf alle Geschäftsmodelle und Kunden anwendbar und sind daher ggf. für Ihren spezifischen Fall unvollständig. Insbesondere Regelungen zur Vergütung und Serviceleistungen sind nicht Gegenstand dieses Musterdokumentes und müssen gesondert zwischen Ihnen und Ihren Kunden vereinbart werden.

Das nachfolgende Musterdokument erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit und stellt insbesondere keine Rechtsberatung für Sie im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen dar. Wir stellen in diesem Dokument lediglich Hintergrundinformationen bereit, damit Sie besser nachvollziehen können, welche Regelungen und Prozesse im Rahmen der Kundenplattform bereitgestellt werden.

Wir möchten Sie deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie bei Beratungsbedarf über die Auslegung und Anwendung des nachfolgenden Musterdokumentes oder über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit eine:n Rechtsanwält:in hinzuziehen sollten.


1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
2.Vertragsgegenstand
3.Vertragsschluss
4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

5.Überlassung der Plattform an Dritte

6.Subunternehmer

7.Mitwirkungspflichten des Kunden

8.Preise und Zahlungsbedingungen

9.Laufzeit und Kündigung

10.Gewährleistung

11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

12.Haftungsbeschränkungen

13.Vertraulichkeit

14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

15.Salvatorische Klausel

 

1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der [Ihre Firmenbezeichnung inklusive Adresse] (nachfolgend „Betreiber“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“, nachfolgend Betreiber und Kunde einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“), der die Simulationsplattform „StrömungsRaum®“ des Betreibers in Anspruch nimmt.

1.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Betreiber deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.


2.Vertragsgegenstand

2.1

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung der Simulationsplattform „StrömungsRaum®“, ein webbasiertes Softwaresystem, welches die digitale Nachbildung realer Vorgänge mithilfe von digitalen Zwillingen, die auf physikalischen Modellen basieren, ermöglicht (nachfolgend „Plattform“), in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten. Die aktuelle Funktionalität der Plattform und den Leistungsumfang der Plattform kann der Kunde der Leistungsbeschreibung unter [Link ] entnehmen.

2.2

Die Leistungen des Betreibers richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3

Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich bei Bestehen einer ausreichend dimensionierten Internetverbindung möglich. Die notwendige Hard- und Softwareumgebung kann der Kunde der Aufstellung unter [Link] entnehmen.

2.4

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, kostenlose Leistungen einzustellen oder abzuändern. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen der Plattform aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.


3.Vertragsschluss

3.1

Die Nutzung der Plattform erfordert die Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos (nachfolgend „Account“).

3.2

Der Kunde hat zur Registrierung und Erstellung eines Accounts die im Registrierungsformular angeforderten Informationen anzugeben.

3.3

Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Annahme dieser Nutzungsbedingungen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Nutzung der Plattform ab.

3.4

Der Betreiber nimmt das Angebot mit Freischaltung des Accounts an. Mit der Freischaltung kommt zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Vertrag“) zustande.

3.5

Der Kunde kann mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort auf seinen Account zugreifen. Das Passwort kann jederzeit über den Account geändert werden.

3.6

Für jeden Kunden wird ein (1) Account erstellt. Der Account ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.


4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

4.1

Der Betreiber räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, die Plattform zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.

4.2

Der Kunde ist berechtigt, die Plattform intern für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung der Plattform durch verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG des Kunden ist nicht zulässig. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden ist zudem beschränkt auf

  1. die vom Betreiber festgelegte Anzahl von Simulationen;

b. die Nutzung durch einen (1) namentlich benannten Nutzer des Kunden (named-user);

c. die vom Betreiber vorgesehenen Use-Cases.

4.3

Die Plattform wird dem Kunden jeweils in ihrer aktuellen Version zur Nutzung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich die vom Betreiber genutzten Server befinden, bereitgestellt. Eine physische Überlassung der Plattform an den Kunden erfolgt nicht.

4.4

Der Betreiber weist den Kunden hiermit darauf hin, dass im Rahmen der Plattform Open Source Komponenten von Drittanbietern (nachfolgend „OSS“) verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass die OSS den Bestimmungen der jeweiligen OSS-Lizenz der Drittanbieter unterliegen. Ziffer ‎4.1 findet auf die verwendeten OSS keine Anwendung.

4.5

Eine vollständige Nutzung der Plattform setzt die Zurverfügungstellung von Informationen und Daten durch den Kunden in digitaler Form, im vereinbarten Format (nachfolgend „Kunden-Daten“) voraus. Der Betreiber wird die Kunden-Daten ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen verwenden. Hierfür räumt der Kunde dem Betreiber an den Kunden-Daten einfache Nutzungsrechte, ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, begrenzt auf die Laufzeit des Vertrages, ein. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst das Recht die Kunden-Daten zu verarbeiten, zu bearbeiten, insbesondere in andere Formate zu übertragen, zu speichern, zu kopieren und auszuwerten. Sämtliche Kunden-Daten bleiben im Eigentum und in Inhaberschaft des Kunden. Der Betreiber wird die Kunden-Daten nicht zu eigenen Zwecken sowie insbesondere nicht zum Training der Software verwenden. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der nach dieser Ziffer ‎4.5 eingeräumten Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kunden-Daten keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

4.6

Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Marken-, Urheberrechts-, Geheimnisschutz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Betreiber in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Kunden-Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten Kunden-Daten abzuwehren. Dem Kunden bekanntwerdende Ansprüche Dritter hat dieser dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Betreiber durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Betreibers. Soweit der Betreiber die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.

4.7

Der Betreiber räumt dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an sämtlichen Daten, die Ergebnis der Softwareverarbeitung in Form der Simulation sind sowie an sämtlichen Auswertungen dieser Daten in der ausgegebenen Form (nachfolgend gemeinsam „Ergebnis-Daten“) ein. Der Kunde ist frei die Ergebnis-Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Der Betreiber weist den Kunden darauf hin, dass der Betreiber Einsicht in die Ergebnis-Daten nehmen kann, insbesondere zur Leistungserbringung, zu Produktempfehlungen, zur Mangelbeseitigung und zur Verbesserung der Plattform.

4.8

Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit zusätzliche Software-Schutzrechte nach Maßgabe von §§ 69a ff. UrhG bzw. Nutzungsrechte an der Plattform oder den verwendeten KI-Modellen bzw. an etwaigen Weiterentwicklungen dieser entstehen, so stehen diese nebst allen vermögensrechtlichen Befugnissen ausschließlich dem Betreiber zu. Sie werden hiermit im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt an den Betreiber abgetreten bzw. übertragen. Der Betreiber nimmt die Abtretung / Übertragung hiermit an.

4.9

Der Betreiber ist berechtigt, die durch die Plattform verarbeiteten Anwendungs- und Eingabedaten, in anonymisierter Form zu verwenden und zu bearbeiten, um die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln. Hierzu räumt der Kunde dem Betreiber das unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, einfache Nutzungsrecht ein. Das Recht überdauert jede Vertragsbeendigung, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Bestimmungen der §§ 87a ff. UrhG bleiben hiervon unberührt.

4.10

Überlässt der Betreiber dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage der Plattform (z.B. Update, Upgrade) unterliegen diese den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

4.11

Dem Kunden werden über die Rechte in diesen Nutzungsbedingungen hinaus, keinerlei Rechte an der Plattform, den verwendeten KI Modellen oder dem sonstigen geistigen Eigentum, insbesondere an Urheberrechten, verwandten und ähnlichen Rechten, Rechten an Erfindungen, Patenten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Marken und Handelsnamen, Geschmacksmusterrechten, Designrechten, Datenbankrechten und Rechte an Daten und allen ähnlichen Rechten, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anträge zum Schutz oder zur Eintragung solcher Rechte, einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte oder Anträge, vom Betreiber eingeräumt.


5.Überlassung der Plattform an Dritte

5.1

Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Betreibers nicht berechtigt, die Plattform, den Zugang zur Plattform, übergebene Kopien der Plattform oder gegebenenfalls erstellten Sicherungskopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Plattform öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

5.2

Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.


6.Subunternehmer

6.1

Der Betreiber ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

6.2

Der Betreiber setzt zur Bereitstellung der Plattform sowie zur Erbringung seiner Services und zur Mangelbeseitigung sowie zur Fehlerbehebung die IANUS Simulation GmbH als Subunternehmer ein.

6.3

Der Betreiber stellt sicher, dass den Subunternehmern die wesentlichen Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen auferlegt werden und weist dies dem Kunden auf Anforderung nach.


7.Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1

Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plattform informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch den Betreiber bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

7.2

Der Kunde wird auf Aufforderungen des Betreibers zur Abgabe von Erklärungen, Beibringung von Unterlagen oder Informationen unverzüglich mitwirken.

7.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der Plattform, insbesondere die Ergebnis-Daten, vor deren Nutzung und Verwertung durch den Betreiber, einen ausreichend qualifizierten, erfahrenen Mitarbeiter oder Dritten prüfen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnis-Daten ungeprüft zu übernehmen oder zu nutzen.

7.4

Die Einrichtung einer funktionsfähigen, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Plattform, ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Plattform, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7.5

Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber Mängel der Plattform unverzüglich zu melden. Der Kunde wird alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Betreiber weiterleiten und die Hinweise des Betreibers zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen.

7.6

Der Kunde beachtet die vom Betreiber für die Konfiguration und den Betrieb der Plattform gegebenen Hinweise.

7.7

Sofern und soweit technisch möglich, trifft der Kunde angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Plattform ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.

7.8

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die auf Grund der Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Kunde trägt ebenfalls sämtliche Mehrkosten, die dem Betreiber auf Grund der (teilweisen) Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen.


8.Preise und Zahlungsbedingungen

8.1

Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform vereinbaren die Parteien gesondert.

8.2

Dem Kunden können seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat der Betreiber keinen Einfluss.

8.3

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.


9.Laufzeit und Kündigung

9.1

Der Vertrag wird mit einer unbeschränkten Laufzeit geschlossen. Der Account kann vom Kunden und dem Betreiber jederzeit deaktiviert werden. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Deaktivierung des Accounts.

9.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3

Jede Kündigung bedarf der Textform.


10.Gewährleistung

10.1

Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der Plattform, für einen vom Kunden bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der Plattform nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der Plattform oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

10.2

Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird der Betreiber nach eigener Wahl Mängel der Plattform durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Plattform beheben.

10.3

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

a. wenn der Kunde die Plattform nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder

b. wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers in Textform außerhalb der vorgesehenen Funktionalitäten modifiziert oder verändert, oder

c. wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Plattform mit Programmen genutzt wurde, die mit der Plattform nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Plattform zurückzuführen ist und auch ohne sein Zutun vorlag.

10.4

Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird für die Plattform ausgeschlossen.

10.5

Sofern dem Kunde aufgrund Gewährleistung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung der Ziffer ‎‎‎12.


11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

11.1

Die Funktionsweise der Plattform beruht auf der Nutzung von KI-Modellen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten durch künstliche Intelligenz (KI). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zusammenhang korrekt von der KI erkannt und verarbeitet werden kann ist umso höher, je mehr Trainingsdaten bereits ins Training der KI eingeflossen sind und je präziser die Eingabedaten sind. Je häufiger ein bestimmter Zusammenhang (sog. Muster) oder angrenzende oder artverwandte Muster, trainiert wurden, desto zuverlässiger wird die KI einen ähnlichen Zusammenhang korrekt herstellen können.

11.2

Kommt ein Muster selten vor und/oder ist es nicht hinreichend bekannt, so ist es möglich, dass das Muster durch die KI nicht mit hinreichender Sicherheit erkannt und zugeordnet wird, sodass die Ergebnisse der KI nicht korrekt oder schadhaft sind. Es kann daher vorkommen, dass für eine natürliche Person händisch leicht zu erkennende Zusammenhänge von der KI nicht korrekt erkannt werden und umgekehrt für eine natürliche Person nur schwer händisch zu erkennende Zusammenhänge von der KI mit Leichtigkeit erkannt werden können.

11.3

Auf Grund der in den vorstehenden Ziffern beschriebene Arbeitsweise der Plattform,

a. handelt es sich bei den Ergebnissen der Plattform, insbesondere bei den Ergebnis-Daten, lediglich um unverbindliche Vorschläge;

b. ist der Kunde verpflichtet, die über die Plattform bereitgestellten Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten, unverzüglich zu prüfen, insbesondere vor Nutzung der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten im Rahmen einer Kaufentscheidung oder Umsetzungsmaßnahme;

c. besteht die Möglichkeit, dass Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten nicht korrekt sind.

11.4

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Nutzung der über die Plattform generierten Ergebnisse oder Ergebnis-Daten, insbesondere haftet der Betreiber nicht für auf Basis der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten umgesetzte Maßnahmen, Kaufentscheidungen oder Tätigkeiten.

11.5

Der Betreiber übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer ‎11.3 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen ist.

11.6

Ziffer ‎12 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.


12.Haftungsbeschränkungen

12.1

Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer ‎12 haftet der Betreiber nur, wenn und soweit dem Betreiber, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Betreibers oder der vom Betreiber zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), haftet der Betreiber jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten und das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.2

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12.3

Die in den vorstehenden Ziffern ‎12.1‎ und ‎‎12.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender aber zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer ‎12.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des Betreibers, nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

12.4

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎12 unberührt.


13.Vertraulichkeit

13.1

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer ‎13.2 (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) betreffend die Parteien, die während der Dauer des Vertrages oder vorvertraglich mitgeteilt oder offengelegt wurden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages, insbesondere nicht für eigene oder fremde Wettbewerbszwecke, zu verwenden. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer ‎13 ist keine Partei berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.

13.2

Als Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer ‎13 gelten:

a. alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 85 Abs. 1 GmbHG;

b. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie

c. über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch solche (Betriebs- und Geschäfts-) Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen,

d. insbesondere Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien.

13.3

Für die Einordnung als Vertrauliche Information ist unerheblich, (i) ob und auf welchem Trägermedium die jeweilige Vertrauliche Information verkörpert ist; (ii) ob die jeweilige Vertrauliche Information als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet ist; (iii) ob die jeweilige Vertrauliche Information aus Sicht der empfangenden Partei einen besonderen wirtschaftlichen Wert hat; (iv) ob neben dem Abschluss des Vertrages andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit ergriffen werden.

13.4

Nicht als Vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,

a. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die jeweils andere Partei offenkundig, ohne Weiteres öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt waren;

b. die zum allgemeinen Fachwissen oder Stand der Technik gehören;

c. die nach der Offenlegung durch eine Partei ohne schuldhafte Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten durch die andere Partei öffentlich bekannt werden;

d. die einer Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei ohne Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten rechtmäßig bekannt geworden sind, insbesondere die betreffende Vertrauliche Information der einen Partei mittels einer anderen Quelle als der anderen Partei zugänglich wird, vorausgesetzt, die eine Partei hat keinen Grund zur Annahme, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die Vertrauliche Information offenzulegen;

e. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei bereits im Besitz der anderen Partei waren oder der anderen Partei anderweitig bekannt waren, ohne, dass dies auf einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Geheimhaltungspflichten beruht;

f. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei von der anderen Partei, deren Organen oder Mitarbeitern unabhängig entwickelt worden sind.

13.5

Die in Ziffer ‎13.1 geregelten Pflichten gelten nicht,

a. soweit die betreffende Partei einer Weitergabe oder Offenlegung oder Verwendung für vertragsfremde Zwecke zuvor schriftlich zugestimmt hat;

b. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaftern, Beratern, Dienstleistern, Lieferanten, Subunternehmern, Service Providern (z.B. Rechenzentren) einer Partei, soweit für die Durchführung oder Beendigung des Vertrages, insbesondere für den Vertragszweck, erforderlich (Need-to-know-Prinzip) sowie zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung;

c. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung aufgrund einer bindenden gerichtlichen Entscheidung oder einer zwingenden behördlichen Anordnung oder zwingender gesetzlicher (Offenlegungs-) Pflichten. In diesem Fall hat jede Partei die andere Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Offenlegungsverpflichtung in Textform zu benachrichtigen. Die Vertraulichen Informationen dürfen dabei jeweils nur insoweit offengelegt werden, wie eine zwingende Offenlegungspflicht besteht.

13.6

Gesetzlich zwingende Ausnahmen von der in dieser Ziffer ‎13 geregelten Geheimhaltungsverpflichtung (z.B. §§ 3 Abs. 2, 5 GeschGehG, §§ 6 und 9 HinschG) bleiben unberührt.

13.7

Die Parteien sind verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen vor unberechtigtem Zugriff, unbefugter Weitergabe, Nutzung, Verwertung oder Veröffentlichung sowie vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Dabei ist mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, welche die empfangende Partei zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art anwendet.

13.8

Die Parteien haben alle ihnen übergebenen Vertraulichen Informationen (einschließlich sämtlicher davon gefertigten Kopien, Abschriften, Aufzeichnungen auf elektronischen oder sonstigen Datenträgern oder sonstigen Vervielfältigungen) unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an die andere Partei herauszugeben bzw. deren Herausgabe sicherzustellen oder auf Verlangen der betreffenden Partei zu vernichten und/oder von Datenträgern zu löschen bzw. sicherzustellen, dass diese vernichtet bzw. gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

13.9

Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf Vertrauliche Informationen, einschließlich solcher aus dem GeschGehG und dem HinSchG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎13 unberührt.

13.10

Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung stellt eine erhebliche Verletzung des Vertrages dar, die die verletzte Partei zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Macht die verletzte Partei im Einzelfall für einen solchen Verstoß von diesem Recht der Kündigung keinen Gebrauch, behält sie sich das Recht einer Kündigung (aus wichtigem Grund) im Wiederholungsfall vor.

13.11

Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.

13.12

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt klarstellend zwei (2) Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus.


14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

14.1

Diese Nutzungsbedingungen und die darin geregelten Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2

Der Sitz des Betreibers ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3

Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.

14.4

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

14.5

Das Schriftformerfordernis nach diesen Nutzungsbedingungen ist auch gewahrt,

a. wenn die Parteien eine elektronische Kopie eines handschriftlich unterzeichneten Dokumentes übermitteln;

b. wenn die Parteien ihre Unterschriften zumindest mittels elektronischer Signaturen im Sinne von Artikel 3 Nr. 10 der europäischen eIDAS-Verordnung leisten (d.h. Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden oder logisch verknüpft sind und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet); z.B. per DocuSign.


15.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

Hinweis: Sie sind Betreiber der Kundenplattform „StrömungsRaum®“ und als solcher für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gegenüber Ihren Kunden verantwortlich.

Dieses Musterdokument wird von der IANUS Simulation GmbH lediglich als Orientierung für die Erstellung eigener Nutzungsbedingungen für Sie bereitgestellt. Das Musterdokument deckt lediglich einen Vertrag für B2B-Kunden, nach deutschem Recht, in deutscher Sprache ab. Die dargestellten Vorgänge, Produkte, Dienstleistungen und Umstände sind nicht auf alle Geschäftsmodelle und Kunden anwendbar und sind daher ggf. für Ihren spezifischen Fall unvollständig. Insbesondere Regelungen zur Vergütung und Serviceleistungen sind nicht Gegenstand dieses Musterdokumentes und müssen gesondert zwischen Ihnen und Ihren Kunden vereinbart werden.

Das nachfolgende Musterdokument erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit und stellt insbesondere keine Rechtsberatung für Sie im Hinblick auf die Einhaltung der geltenden Bestimmungen dar. Wir stellen in diesem Dokument lediglich Hintergrundinformationen bereit, damit Sie besser nachvollziehen können, welche Regelungen und Prozesse im Rahmen der Kundenplattform bereitgestellt werden.

Wir möchten Sie deshalb ausdrücklich darauf hinweisen, dass Sie bei Beratungsbedarf über die Auslegung und Anwendung des nachfolgenden Musterdokumentes oder über dessen Richtigkeit und Vollständigkeit eine:n Rechtsanwält:in hinzuziehen sollten.


1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen
2.Vertragsgegenstand
3.Vertragsschluss
4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

5.Überlassung der Plattform an Dritte

6.Subunternehmer

7.Mitwirkungspflichten des Kunden

8.Preise und Zahlungsbedingungen

9.Laufzeit und Kündigung

10.Gewährleistung

11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

12.Haftungsbeschränkungen

13.Vertraulichkeit

14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

15.Salvatorische Klausel

 

1.Geltungsbereich, Ausschluss abweichender Geschäftsbedingungen

1.1

Die nachfolgenden allgemeinen Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der [Ihre Firmenbezeichnung inklusive Adresse] (nachfolgend „Betreiber“) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend „Kunde“, nachfolgend Betreiber und Kunde einzeln auch „Partei“ und gemeinsam „Parteien“), der die Simulationsplattform „StrömungsRaum®“ des Betreibers in Anspruch nimmt.

1.2

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Vertrags- oder Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und nur insoweit Vertragsbestandteil, als der Betreiber deren Geltung ausdrücklich in Schriftform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Betreiber den Bedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen hat und/oder Leistungen widerspruchslos erbringt.


2.Vertragsgegenstand

2.1

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen ist die Bereitstellung der Simulationsplattform „StrömungsRaum®“, ein webbasiertes Softwaresystem, welches die digitale Nachbildung realer Vorgänge mithilfe von digitalen Zwillingen, die auf physikalischen Modellen basieren, ermöglicht (nachfolgend „Plattform“), in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung ihrer Funktionalitäten. Die aktuelle Funktionalität der Plattform und den Leistungsumfang der Plattform kann der Kunde der Leistungsbeschreibung unter [Link ] entnehmen.

2.2

Die Leistungen des Betreibers richten sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3

Die Nutzung der Plattform ist ausschließlich bei Bestehen einer ausreichend dimensionierten Internetverbindung möglich. Die notwendige Hard- und Softwareumgebung kann der Kunde der Aufstellung unter [Link] entnehmen.

2.4

Der Betreiber ist jederzeit berechtigt, kostenlose Leistungen einzustellen oder abzuändern. Der Betreiber ist darüber hinaus berechtigt, die Plattform oder einzelne Funktionen der Plattform aus technischen Gründen anzupassen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist oder soweit dies aufgrund gesetzlicher Bestimmungen erforderlich ist.


3.Vertragsschluss

3.1

Die Nutzung der Plattform erfordert die Registrierung und die Erstellung eines Benutzerkontos (nachfolgend „Account“).

3.2

Der Kunde hat zur Registrierung und Erstellung eines Accounts die im Registrierungsformular angeforderten Informationen anzugeben.

3.3

Mit dem Absenden des Registrierungsformulars und der Annahme dieser Nutzungsbedingungen gibt der Kunde ein Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags für die Nutzung der Plattform ab.

3.4

Der Betreiber nimmt das Angebot mit Freischaltung des Accounts an. Mit der Freischaltung kommt zwischen dem Betreiber und dem Kunden ein Nutzungsvertrag über die Nutzung der Plattform auf Grundlage dieser Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Vertrag“) zustande.

3.5

Der Kunde kann mit seiner E-Mail-Adresse und seinem Passwort auf seinen Account zugreifen. Das Passwort kann jederzeit über den Account geändert werden.

3.6

Für jeden Kunden wird ein (1) Account erstellt. Der Account ist personengebunden und kann nicht übertragen werden.


4.Nutzungsrechte an der Plattform, den Kunden-Daten und den Ergebnisdaten, Freistellung

4.1

Der Betreiber räumt dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Laufzeit des Vertrages beschränkte Recht ein, die Plattform zum vorausgesetzten vertraglichen Zweck nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen zu nutzen.

4.2

Der Kunde ist berechtigt, die Plattform intern für eigene Zwecke zu nutzen. Eine Nutzung der Plattform durch verbundene Unternehmen i.S.d. § 15 AktG des Kunden ist nicht zulässig. Die Nutzung der Plattform durch den Kunden ist zudem beschränkt auf

  1. die vom Betreiber festgelegte Anzahl von Simulationen;

b. die Nutzung durch einen (1) namentlich benannten Nutzer des Kunden (named-user);

c. die vom Betreiber vorgesehenen Use-Cases.

4.3

Die Plattform wird dem Kunden jeweils in ihrer aktuellen Version zur Nutzung am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem sich die vom Betreiber genutzten Server befinden, bereitgestellt. Eine physische Überlassung der Plattform an den Kunden erfolgt nicht.

4.4

Der Betreiber weist den Kunden hiermit darauf hin, dass im Rahmen der Plattform Open Source Komponenten von Drittanbietern (nachfolgend „OSS“) verwendet werden. Der Kunde erkennt an, dass die OSS den Bestimmungen der jeweiligen OSS-Lizenz der Drittanbieter unterliegen. Ziffer ‎4.1 findet auf die verwendeten OSS keine Anwendung.

4.5

Eine vollständige Nutzung der Plattform setzt die Zurverfügungstellung von Informationen und Daten durch den Kunden in digitaler Form, im vereinbarten Format (nachfolgend „Kunden-Daten“) voraus. Der Betreiber wird die Kunden-Daten ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen verwenden. Hierfür räumt der Kunde dem Betreiber an den Kunden-Daten einfache Nutzungsrechte, ausschließlich zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, begrenzt auf die Laufzeit des Vertrages, ein. Die vorstehende Rechteeinräumung umfasst das Recht die Kunden-Daten zu verarbeiten, zu bearbeiten, insbesondere in andere Formate zu übertragen, zu speichern, zu kopieren und auszuwerten. Sämtliche Kunden-Daten bleiben im Eigentum und in Inhaberschaft des Kunden. Der Betreiber wird die Kunden-Daten nicht zu eigenen Zwecken sowie insbesondere nicht zum Training der Software verwenden. Der Kunde garantiert, dass er Inhaber der nach dieser Ziffer ‎4.5 eingeräumten Rechte ist und dass es ihm möglich ist, die Rechte wirksam einzuräumen. Der Kunde garantiert außerdem, dass die Kunden-Daten keine Rechte Dritter, insbesondere Marken-, Wettbewerbs-, Urheber-, Eigentums- oder Persönlichkeitsrechte verletzen.

4.6

Der Kunde stellt den Betreiber von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von Ansprüchen wegen Marken-, Urheberrechts-, Geheimnisschutz und Persönlichkeitsrechtsverletzungen, die gegen den Betreiber in Zusammenhang mit den vom Kunden bereitgestellten Kunden-Daten erhoben werden sollten, auf erstes Anfordern hin frei. Der Kunde ist verpflichtet, auch unbegründete Ansprüche Dritter im Hinblick auf die bereitgestellten Kunden-Daten abzuwehren. Dem Kunden bekanntwerdende Ansprüche Dritter hat dieser dem Betreiber unverzüglich mitzuteilen. Der Betreiber ist berechtigt, selbst geeignete Maßnahmen zur Abwehr von Ansprüchen Dritter oder zur Verfolgung eigener Rechte vorzunehmen. Die Freistellung beinhaltet auch den Ersatz der Kosten, die dem Betreiber durch eine Rechtsverfolgung/-verteidigung entstehen bzw. entstanden sind. Davon unberührt bleiben weitergehende Schadensersatzansprüche des Betreibers. Soweit der Betreiber die Rechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen den Kunden ausgeschlossen.

4.7

Der Betreiber räumt dem Kunden ausschließliche Nutzungsrechte an sämtlichen Daten, die Ergebnis der Softwareverarbeitung in Form der Simulation sind sowie an sämtlichen Auswertungen dieser Daten in der ausgegebenen Form (nachfolgend gemeinsam „Ergebnis-Daten“) ein. Der Kunde ist frei die Ergebnis-Daten für eigene Zwecke zu nutzen. Der Betreiber weist den Kunden darauf hin, dass der Betreiber Einsicht in die Ergebnis-Daten nehmen kann, insbesondere zur Leistungserbringung, zu Produktempfehlungen, zur Mangelbeseitigung und zur Verbesserung der Plattform.

4.8

Sofern und soweit während der Vertragslaufzeit zusätzliche Software-Schutzrechte nach Maßgabe von §§ 69a ff. UrhG bzw. Nutzungsrechte an der Plattform oder den verwendeten KI-Modellen bzw. an etwaigen Weiterentwicklungen dieser entstehen, so stehen diese nebst allen vermögensrechtlichen Befugnissen ausschließlich dem Betreiber zu. Sie werden hiermit im Voraus inhaltlich, zeitlich und räumlich unbeschränkt an den Betreiber abgetreten bzw. übertragen. Der Betreiber nimmt die Abtretung / Übertragung hiermit an.

4.9

Der Betreiber ist berechtigt, die durch die Plattform verarbeiteten Anwendungs- und Eingabedaten, in anonymisierter Form zu verwenden und zu bearbeiten, um die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln. Hierzu räumt der Kunde dem Betreiber das unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbegrenzte, einfache Nutzungsrecht ein. Das Recht überdauert jede Vertragsbeendigung, sofern nicht berechtigte Interessen des Kunden entgegenstehen. Die Bestimmungen der §§ 87a ff. UrhG bleiben hiervon unberührt.

4.10

Überlässt der Betreiber dem Kunden während der Laufzeit des Vertrages Ergänzungen (z.B. Patches, Ergänzungen der Dokumentation) oder eine Neuauflage der Plattform (z.B. Update, Upgrade) unterliegen diese den Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen.

4.11

Dem Kunden werden über die Rechte in diesen Nutzungsbedingungen hinaus, keinerlei Rechte an der Plattform, den verwendeten KI Modellen oder dem sonstigen geistigen Eigentum, insbesondere an Urheberrechten, verwandten und ähnlichen Rechten, Rechten an Erfindungen, Patenten, Know-how, Geschäftsgeheimnissen, Marken und Handelsnamen, Geschmacksmusterrechten, Designrechten, Datenbankrechten und Rechte an Daten und allen ähnlichen Rechten, jeweils unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht, einschließlich aller Anträge zum Schutz oder zur Eintragung solcher Rechte, einschließlich aller Verlängerungen und Erweiterungen solcher Rechte oder Anträge, vom Betreiber eingeräumt.


5.Überlassung der Plattform an Dritte

5.1

Der Kunde ist ohne Erlaubnis des Betreibers nicht berechtigt, die Plattform, den Zugang zur Plattform, übergebene Kopien der Plattform oder gegebenenfalls erstellten Sicherungskopien Dritten zu überlassen. Insbesondere ist es dem Kunden nicht gestattet, die Plattform oder den Zugang zur Plattform zu veräußern, zu verleihen, zu vermieten oder in sonstiger Weise unterzulizenzieren oder die Plattform öffentlich wiederzugeben oder zugänglich zu machen.

5.2

Die unselbständige Nutzung durch die Arbeitnehmer des Kunden bzw. sonstige dem Weisungsrecht des Kunden unterliegende Dritte im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs ist zulässig.


6.Subunternehmer

6.1

Der Betreiber ist berechtigt, zur Erbringung seiner Leistungen Subunternehmer einzusetzen.

6.2

Der Betreiber setzt zur Bereitstellung der Plattform sowie zur Erbringung seiner Services und zur Mangelbeseitigung sowie zur Fehlerbehebung die IANUS Simulation GmbH als Subunternehmer ein.

6.3

Der Betreiber stellt sicher, dass den Subunternehmern die wesentlichen Verpflichtungen aus diesen Nutzungsbedingungen auferlegt werden und weist dies dem Kunden auf Anforderung nach.


7.Mitwirkungspflichten des Kunden

7.1

Der Kunde hat sich über die wesentlichen Funktionsmerkmale der Plattform informiert und trägt das Risiko, ob diese seinen Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Über Zweifelsfragen hat sich der Kunde vor Vertragsschluss durch den Betreiber bzw. durch fachkundige Dritte beraten lassen.

7.2

Der Kunde wird auf Aufforderungen des Betreibers zur Abgabe von Erklärungen, Beibringung von Unterlagen oder Informationen unverzüglich mitwirken.

7.3

Der Kunde ist verpflichtet, die Ergebnisse der Plattform, insbesondere die Ergebnis-Daten, vor deren Nutzung und Verwertung durch den Betreiber, einen ausreichend qualifizierten, erfahrenen Mitarbeiter oder Dritten prüfen zu lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ergebnis-Daten ungeprüft zu übernehmen oder zu nutzen.

7.4

Die Einrichtung einer funktionsfähigen, auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Belastung durch die Plattform, ausreichend dimensionierten Hard- und Softwareumgebung für die Plattform, liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

7.5

Der Kunde ist verpflichtet, dem Betreiber Mängel der Plattform unverzüglich zu melden. Der Kunde wird alle ihm vorliegenden, für die Beseitigung des Mangels erforderlichen Informationen an den Betreiber weiterleiten und die Hinweise des Betreibers zur Problemanalyse im Rahmen des ihm Zumutbaren berücksichtigen.

7.6

Der Kunde beachtet die vom Betreiber für die Konfiguration und den Betrieb der Plattform gegebenen Hinweise.

7.7

Sofern und soweit technisch möglich, trifft der Kunde angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass die Plattform ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, insbesondere durch Störungsdiagnose und regelmäßige Überprüfung der Datenverarbeitungsergebnisse.

7.8

Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die auf Grund der Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen. Der Kunde trägt ebenfalls sämtliche Mehrkosten, die dem Betreiber auf Grund der (teilweisen) Nichterfüllung oder verspäteten Erfüllung der Mitwirkungspflichten entstehen.


8.Preise und Zahlungsbedingungen

8.1

Die Höhe und Fälligkeit der Vergütung für die Bereitstellung und Nutzung der Plattform vereinbaren die Parteien gesondert.

8.2

Dem Kunden können seitens Dritter Kosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Plattform in Rechnung gestellt werden (z.B. für die Nutzung von Telekommunikationsnetzen); auf solche Kosten hat der Betreiber keinen Einfluss.

8.3

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.


9.Laufzeit und Kündigung

9.1

Der Vertrag wird mit einer unbeschränkten Laufzeit geschlossen. Der Account kann vom Kunden und dem Betreiber jederzeit deaktiviert werden. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf von sechs (6) Monaten nach Deaktivierung des Accounts.

9.2

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

9.3

Jede Kündigung bedarf der Textform.


10.Gewährleistung

10.1

Der Betreiber übernimmt keine Gewährleistung für die Eignung der Plattform, für einen vom Kunden bestimmten Zweck, sofern in der Leistungsbeschreibung der Plattform nichts anderes bestimmt ist. In der Leistungsbeschreibung der Plattform oder sonstigen Dokumentation festgelegte Spezifikationen stellen keine Garantien dar, es sei denn, sie sind ausdrücklich als solche bezeichnet.

10.2

Bei Vorliegen eines Gewährleistungsfalls wird der Betreiber nach eigener Wahl Mängel der Plattform durch Fehlerbehebung, Ersatzbeschaffung, Updates oder Releases einer neuen Version der Plattform beheben.

10.3

Dem Kunden stehen keine Gewährleistungsansprüche zu,

a. wenn der Kunde die Plattform nicht bestimmungsgemäß oder missbräuchlich nutzt, oder

b. wenn der Kunde die Plattform ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Betreibers in Textform außerhalb der vorgesehenen Funktionalitäten modifiziert oder verändert, oder

c. wenn Probleme oder Fehler darauf beruhen, dass die Plattform mit Programmen genutzt wurde, die mit der Plattform nicht kompatibel sind,

es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auf die Plattform zurückzuführen ist und auch ohne sein Zutun vorlag.

10.4

Die verschuldensunabhängige Haftung des Betreibers auf Schadensersatz (§ 536 a BGB) für bei Vertragsschluss vorhandene Mängel wird für die Plattform ausgeschlossen.

10.5

Sofern dem Kunde aufgrund Gewährleistung, ein Anspruch auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zusteht, unterliegt dieser der Haftungsbeschränkung der Ziffer ‎‎‎12.


11.Funktionsweise der Plattform unter KI-Nutzung, Haftungsbeschränkung

11.1

Die Funktionsweise der Plattform beruht auf der Nutzung von KI-Modellen auf Basis der vom Kunden bereitgestellten Daten durch künstliche Intelligenz (KI). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zusammenhang korrekt von der KI erkannt und verarbeitet werden kann ist umso höher, je mehr Trainingsdaten bereits ins Training der KI eingeflossen sind und je präziser die Eingabedaten sind. Je häufiger ein bestimmter Zusammenhang (sog. Muster) oder angrenzende oder artverwandte Muster, trainiert wurden, desto zuverlässiger wird die KI einen ähnlichen Zusammenhang korrekt herstellen können.

11.2

Kommt ein Muster selten vor und/oder ist es nicht hinreichend bekannt, so ist es möglich, dass das Muster durch die KI nicht mit hinreichender Sicherheit erkannt und zugeordnet wird, sodass die Ergebnisse der KI nicht korrekt oder schadhaft sind. Es kann daher vorkommen, dass für eine natürliche Person händisch leicht zu erkennende Zusammenhänge von der KI nicht korrekt erkannt werden und umgekehrt für eine natürliche Person nur schwer händisch zu erkennende Zusammenhänge von der KI mit Leichtigkeit erkannt werden können.

11.3

Auf Grund der in den vorstehenden Ziffern beschriebene Arbeitsweise der Plattform,

a. handelt es sich bei den Ergebnissen der Plattform, insbesondere bei den Ergebnis-Daten, lediglich um unverbindliche Vorschläge;

b. ist der Kunde verpflichtet, die über die Plattform bereitgestellten Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten, unverzüglich zu prüfen, insbesondere vor Nutzung der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten im Rahmen einer Kaufentscheidung oder Umsetzungsmaßnahme;

c. besteht die Möglichkeit, dass Ergebnisse, insbesondere die Ergebnis-Daten nicht korrekt sind.

11.4

Der Betreiber übernimmt keine Haftung für die Nutzung der über die Plattform generierten Ergebnisse oder Ergebnis-Daten, insbesondere haftet der Betreiber nicht für auf Basis der Ergebnisse oder der Ergebnis-Daten umgesetzte Maßnahmen, Kaufentscheidungen oder Tätigkeiten.

11.5

Der Betreiber übernimmt ebenfalls keine Haftung, wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus vorstehender Ziffer ‎11.3 nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nachgekommen ist.

11.6

Ziffer ‎12 dieser Nutzungsbedingungen bleibt unberührt.


12.Haftungsbeschränkungen

12.1

Vorbehaltlich der weiteren Regelungen dieser Ziffer ‎12 haftet der Betreiber nur, wenn und soweit dem Betreiber, seinen gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Falle des Schuldnerverzugs des Betreibers oder der vom Betreiber zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung, sowie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten), haftet der Betreiber jedoch für jedes eigene schuldhafte Verhalten und das seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen. Als wesentliche Vertragspflichten werden dabei abstrakt solche Pflichten bezeichnet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

12.2

Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Betreibers, seiner gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten, Mitarbeiter oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, ist die Haftung des Betreibers der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12.3

Die in den vorstehenden Ziffern ‎12.1‎ und ‎‎12.2 geregelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme ausdrücklicher Garantien, bei Ansprüchen wegen fehlender aber zugesicherter Eigenschaften und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen. Die in Ziffer ‎12.2 geregelten Haftungsbeschränkungen gelten ferner im Falle eines Schuldnerverzugs des Betreibers, nicht für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

12.4

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎12 unberührt.


13.Vertraulichkeit

13.1

Die Parteien sind verpflichtet, sämtliche vertrauliche Informationen sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne von Ziffer ‎13.2 (nachfolgend „Vertrauliche Informationen“) betreffend die Parteien, die während der Dauer des Vertrages oder vorvertraglich mitgeteilt oder offengelegt wurden oder in sonstiger Weise zur Kenntnis gelangt sind, streng vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Durchführung des Vertrages, insbesondere nicht für eigene oder fremde Wettbewerbszwecke, zu verwenden. Vorbehaltlich der Bestimmungen dieser Ziffer ‎13 ist keine Partei berechtigt, solche Informationen Dritten gegenüber ohne vorherige Zustimmung der jeweils anderen Partei zu offenbaren oder in sonstiger Weise offenzulegen.

13.2

Als Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Ziffer ‎13 gelten:

a. alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 85 Abs. 1 GmbHG;

b. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG, mithin Informationen, (i) die weder insgesamt noch in der genauen Anordnung und Zusammensetzung ihrer Bestandteile den Personen in den Kreisen, die üblicherweise mit dieser Art von Informationen umgehen, allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich und daher von wirtschaftlichem Wert sind und (ii) die Gegenstand von den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen durch ihren rechtmäßigen Inhaber sind und (iii) bei der ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung besteht; sowie

c. über den Schutz- und Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG hinaus auch solche (Betriebs- und Geschäfts-) Geheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen, die nicht Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sind oder keinen besonderen wirtschaftlichen Wert haben oder aus anderen Gründen kein Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 2 Nr.1 GeschGehG darstellen,

d. insbesondere Geschäfts- und/oder Finanzpläne, (Marketing-/Vertriebs-/Geschäfts-/Preis-) Strategien, (Marketing-/Vertriebs-/ Software-/Geschäfts-) Konzepte, Kalkulationsgrundlagen, Preislisten, Software-Algorithmen, Produkt- und/oder Programmspezifikationen, Lieferanten- und/oder Kundendaten, Verkaufs- und Marketingdaten bzw. Marketingpläne, sonstige Informationen zu (i) Bezugsquellen, (ii) Betriebs- und andere Kosten, (iii) der Organisation, der Beteiligungsstruktur, der Geschäftsführung, den Mitarbeitern, den Lieferanten, den Kooperationspartnern und/oder den Kunden (iv) den finanziellen, technischen, rechtlichen, steuerlichen oder (betriebs-) wirtschaftlichen Verhältnissen der Parteien.

13.3

Für die Einordnung als Vertrauliche Information ist unerheblich, (i) ob und auf welchem Trägermedium die jeweilige Vertrauliche Information verkörpert ist; (ii) ob die jeweilige Vertrauliche Information als „vertraulich“ oder „geheim“ gekennzeichnet ist; (iii) ob die jeweilige Vertrauliche Information aus Sicht der empfangenden Partei einen besonderen wirtschaftlichen Wert hat; (iv) ob neben dem Abschluss des Vertrages andere technische oder organisatorische Maßnahmen zum Schutze der Vertraulichkeit ergriffen werden.

13.4

Nicht als Vertrauliche Informationen gelten solche Informationen,

a. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die jeweils andere Partei offenkundig, ohne Weiteres öffentlich zugänglich oder allgemein bekannt waren;

b. die zum allgemeinen Fachwissen oder Stand der Technik gehören;

c. die nach der Offenlegung durch eine Partei ohne schuldhafte Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten durch die andere Partei öffentlich bekannt werden;

d. die einer Partei bereits vor der Offenlegung durch die andere Partei ohne Verletzung von gesetzlichen oder vertraglichen Geheimhaltungspflichten rechtmäßig bekannt geworden sind, insbesondere die betreffende Vertrauliche Information der einen Partei mittels einer anderen Quelle als der anderen Partei zugänglich wird, vorausgesetzt, die eine Partei hat keinen Grund zur Annahme, dass diese Quelle selbst durch eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung gehindert ist, die Vertrauliche Information offenzulegen;

e. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei bereits im Besitz der anderen Partei waren oder der anderen Partei anderweitig bekannt waren, ohne, dass dies auf einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Geheimhaltungspflichten beruht;

f. die zum Zeitpunkt der Offenlegung durch eine Partei von der anderen Partei, deren Organen oder Mitarbeitern unabhängig entwickelt worden sind.

13.5

Die in Ziffer ‎13.1 geregelten Pflichten gelten nicht,

a. soweit die betreffende Partei einer Weitergabe oder Offenlegung oder Verwendung für vertragsfremde Zwecke zuvor schriftlich zugestimmt hat;

b. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung gegenüber Mitarbeitern, Gesellschaftern, Beratern, Dienstleistern, Lieferanten, Subunternehmern, Service Providern (z.B. Rechenzentren) einer Partei, soweit für die Durchführung oder Beendigung des Vertrages, insbesondere für den Vertragszweck, erforderlich (Need-to-know-Prinzip) sowie zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher Pflichten sowie zur Rechtsverfolgung oder -verteidigung;

c. für eine Weitergabe oder sonstige Offenlegung aufgrund einer bindenden gerichtlichen Entscheidung oder einer zwingenden behördlichen Anordnung oder zwingender gesetzlicher (Offenlegungs-) Pflichten. In diesem Fall hat jede Partei die andere Partei unverzüglich nach Kenntnisnahme von der Offenlegungsverpflichtung in Textform zu benachrichtigen. Die Vertraulichen Informationen dürfen dabei jeweils nur insoweit offengelegt werden, wie eine zwingende Offenlegungspflicht besteht.

13.6

Gesetzlich zwingende Ausnahmen von der in dieser Ziffer ‎13 geregelten Geheimhaltungsverpflichtung (z.B. §§ 3 Abs. 2, 5 GeschGehG, §§ 6 und 9 HinschG) bleiben unberührt.

13.7

Die Parteien sind verpflichtet, alle erforderlichen und angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um die Vertraulichen Informationen vor unberechtigtem Zugriff, unbefugter Weitergabe, Nutzung, Verwertung oder Veröffentlichung sowie vor Missbrauch durch Dritte zu schützen. Dabei ist mindestens die gleiche Sorgfalt anzuwenden, welche die empfangende Partei zum Schutz eigener Informationen von vergleichbarer vertraulicher Art anwendet.

13.8

Die Parteien haben alle ihnen übergebenen Vertraulichen Informationen (einschließlich sämtlicher davon gefertigten Kopien, Abschriften, Aufzeichnungen auf elektronischen oder sonstigen Datenträgern oder sonstigen Vervielfältigungen) unverzüglich nach Beendigung des Vertrages an die andere Partei herauszugeben bzw. deren Herausgabe sicherzustellen oder auf Verlangen der betreffenden Partei zu vernichten und/oder von Datenträgern zu löschen bzw. sicherzustellen, dass diese vernichtet bzw. gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung bzw. Speicherung besteht. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht insoweit nicht.

13.9

Etwaige weitergehende Rechte und Ansprüche im Hinblick auf Vertrauliche Informationen, einschließlich solcher aus dem GeschGehG und dem HinSchG, bleiben von den Regelungen dieser Ziffer ‎13 unberührt.

13.10

Die Verletzung der Verschwiegenheitsverpflichtung stellt eine erhebliche Verletzung des Vertrages dar, die die verletzte Partei zur Kündigung des Vertrages aus wichtigem Grund berechtigt. Macht die verletzte Partei im Einzelfall für einen solchen Verstoß von diesem Recht der Kündigung keinen Gebrauch, behält sie sich das Recht einer Kündigung (aus wichtigem Grund) im Wiederholungsfall vor.

13.11

Die Verletzung von gesetzlichen und vertraglichen Geheimhaltungspflichten unterliegt nach § 23 GeschGehG strafrechtlichen Sanktionen.

13.12

Die Verschwiegenheitsverpflichtung gilt klarstellend zwei (2) Jahre über die Beendigung des Vertrages hinaus.


14.Anwendbares Recht, Gerichtsstand und Erfüllungsort, Textform

14.1

Diese Nutzungsbedingungen und die darin geregelten Verträge unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.2

Der Sitz des Betreibers ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Nutzungsbedingungen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

14.3

Erfüllungsort ist der Sitz des Betreibers.

14.4

Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen bedürfen der Schriftform. Nebenabreden bestehen nicht.

14.5

Das Schriftformerfordernis nach diesen Nutzungsbedingungen ist auch gewahrt,

a. wenn die Parteien eine elektronische Kopie eines handschriftlich unterzeichneten Dokumentes übermitteln;

b. wenn die Parteien ihre Unterschriften zumindest mittels elektronischer Signaturen im Sinne von Artikel 3 Nr. 10 der europäischen eIDAS-Verordnung leisten (d.h. Daten in elektronischer Form, die mit anderen elektronischen Daten verbunden oder logisch verknüpft sind und die der Unterzeichner zum Unterschreiben verwendet); z.B. per DocuSign.


15.Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen oder eine hierin künftig aufgenommene Bestimmung ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass diese Nutzungsbedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die, soweit rechtlich möglich, dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck dieser Nutzungsbedingungen gewollt hätten, sofern sie bei Abschluss des Vertrages bzw. bei der späteren Aufnahme der betreffenden Bestimmung den Punkt bedacht hätten. Den Parteien ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekannt, wonach eine salvatorische Erhaltensklausel lediglich die Beweislast umkehrt. Es ist jedoch der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten und damit § 139 BGB insgesamt abzubedingen.

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